Zehn Jahre lang haben sie prozessiert: Am Ende hat es sich für Levi's gelohnt, vor diversen Gerichten Flagge zu zeigen. Im Rechtsstreit mit dem Hamburger Einzelhändler Colloseum ging es nämlich genau darum: Um die kleine rote Flagge an der linken Gesäßtasche einer jeden Jeans.
„Levi's" steht auf dem fingernagelgroßen Stückchen Stoff. Colloseum hatte sich nach letztinstanzlicher Meinung der Richter dieses Erfolgsmodell abgeguckt, als es sein rotes Fähnchen an die rechte Gesäßtasche nähte – mit der Aufschrift „Colloseum", versteht sich.
In den Rechtsstreit waren das Landgericht und Oberlandesgericht Hamburg verwickelt, der Europäische Gerichtshof befasste sich mit der Materie ebenso wie der Bundesgerichtshof. Durchgängig alle Instanzen erkannten eine Verletzung der Markenrechte. Am Ende aber erließ der BGH ein Versäumnisurteil, weil Colloseum nicht mehr vor Gericht erschien. Urteilsgründe gibt es in einem solchen Fall nicht. Autor: Dirk Neubauer