BTE (2): Übergangsfrist für EU-Textilkennzeichen läuft aus

Montag, 15. September 2014
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Es gibt seit dem 27. September 2011 für die gesamte Europäische Union ein einheitliches Textilkennzeichnungsrecht. Es unterscheidet sich inhaltlich kaum vom zuvor gültigen deutschen Recht, enthält allerdings einige Änderung bezüglich tierischer Materialien wie Leder, Pelz, Federn oder Daunen. So muss mittlerweile gegebenenfalls zusätzlich zur Textilkennzeichnung der Hinweis „Enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs“ auf dem Etikett aufgeführt werden.

Am 9. November 2014 läuft die Abverkaufsfrist für Altware aus, bei der ein entsprechender Hinweis fehlt. Der Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels, BTE, empfiehlt deshalb, solche Ware bis zu diesem Datum zu verkaufen. Ansonsten müsste der fehlende Hinweis nachträglich angebracht werden.

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