Vor Kurzem hat die EU-Kommission in Brüssel neue Gesetzgebungsvorschläge zur Produktsicherheit und Marktüberwachung vorgelegt. Darin findet sich auch eine Anregung für eine verpflichtende „Made in“-Kennzeichnung nach den sogenannten nicht-präferenziellen Ursprungsregeln aus dem Zollkodex. Dies soll für alle Verbraucherprodukte gelten. Auf dieser Grundlage wäre der Ort des letzten wesentlichen Be- und Verarbeitungsschrittes ausschlaggebend für die „Made in“-Angabe.