Flip*Flop: OLG Düsseldorf stärkt Markenposition

Tuesday, 06 March 2012
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Punktsieg für Flip*Flop: Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2009 in zweiter Instanz im Wesentlichen bestätigt. Die Verwendung der Marke ‚Fitflop' für Schuhe bleibt in Deutschland untersagt. Die Richter begründen ihre Entscheidung mit den älteren Rechten der deutschen Marke ‚Flip*Flop'.

„Gegen den ‚Namenspirat' gerichtlich vorzugehen, stand außer Frage. Es geht nicht nur um die Verwechslungsgefahr die von dem Namensträger, der auch in der Schuhbranche tätig ist, ausgeht, sondern auch um die Haltung, sich in gewisser Weise eine Piraterie von geistigem Eigentum zu Nutze zu machen", so Torsten Sereda, Manager Corporate Communications der Bernd Hummel Holding GmbH. Die Markenrechte von Flip*Flop sind bereits seit 1998 geschützt und gehören seit 2004 zum Familienunternehmen Bernd Hummel Holding GmbH mit Sitz in Pirmasens. Der Flip*Flop Original, die allseits bekannte Zehensandale, gilt mittlerweile als Klassiker und wird in immer neuen Farben aufgelegt. Heute umfasst die Kollektion Schuhe, Accessoires und Textilien.

Das aktuelle Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Düsseldorfer Gericht hat eine Revision nicht zugelassen.

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